Leiblich
Leiblich,
[
1997-1998] adj. et adv. 1) Dem Leibe
nach, in dem Leibe gegründet, körperlich; im Gegensatze zu geistlich. Etwas mit
leiblichen Augen betrachten, zum Unterschiede von den geistlichen Augen, oder
dem Verstande. Die Leibliche Schönheit. Leibliche Schwachheiten. Der leibliche
Tod, der natürliche, weil er in der Auflösung der Theile des Leibes bestehet;
zum Unterschiede von dem geistlichen und ewigen Tode der Theologen. In weiterer
Bedeutung wird, besonders in der biblischen Schreibart oft alles, was in dem
gegenwärtigen Zusammenhange der Körperwelt gegründet ist, und mit den Sinnen
des Leibes empfunden wird, leiblich genannt; zum Unterschiede von dem was
geistlich und ewig ist. Leibliche Dinge, zeitliche, irdische. Leibliche Götter.
2) Mit einem Leibe, d. i. Körper versehen; doch nur in einigen Fällen. In
leiblicher Gestalt erscheinen. 3) Ein leiblicher Eid, welchen man in eigener
Person ableget, von Leib, Person, und welchen man auch einen körperlichen Eid
nennt, obgleich beyde ehedem noch verschieden gewesen zu seyn scheinen. 4)
Unmittelbar von jemandes Leibe, d. i. Person herkommend, darin gegründet, wo es
nur in Rücksicht auf die Zeugung gebraucht wird; im mittlern Lat. carnalis. Ein
leiblicher Bruder, der mit einem andern von einerley Ältern gezeuget worden,
ein vollbürtiger, echter Bruder; zum Unterschiede von einem Halbbruder oder
Stiefbruder. Er ist sein leiblicher Vater, sie ist seine leibliche Mutter.
Leibliche Geschwister. Leibliche Kinder, welche man selbst gezeuget hat, und
welche, wenn sie in rechtmäßiger Ehe gezeuget worden, eheleiblich heißen; zum
Unterschiede von den unehelichen Anm. So fern Leib ehedem das Leben bedeutete,
hieß leiblich ehedem auch lebendig, welche Bedeutung das Holländ. lieflick und
Schwed. liflig noch haben. Für leiblich in der heutigen Bedeutung braucht
Notker lichanhafti.