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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Leibesstrafe

Die Leibesstrafe, [1995-1996] plur. die -n, eine Strafe, welche unmittelbar an dem Leibe oder Körper, durch Verursachung körperlicher Schmerzen vollzogen wird; zum Unterschiede von der Geldstrafe und Lebensstrafe. Etwas bey Leibesstrafe verbiethen. In dem zusammen gesetzten Leib- und Lebensstrafe, scheinet es die veraltete Bedeutung des Lebens zu haben, so daß das hinzu gefügte dem ersten nur zur Erklärung dienet.
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