Die Leibesstrafe
Die Leibesstrafe,
[
1995-1996] plur. die -n, eine Strafe,
welche unmittelbar an dem Leibe oder Körper, durch Verursachung körperlicher
Schmerzen vollzogen wird; zum Unterschiede von der Geldstrafe und Lebensstrafe.
Etwas bey Leibesstrafe verbiethen. In dem zusammen gesetzten Leib- und
Lebensstrafe, scheinet es die veraltete Bedeutung des Lebens zu haben, so daß
das hinzu gefügte dem ersten nur zur Erklärung dienet.