Das Lehramt
Das Lehramt,
[
1983-1984] des -es, plur. die -ämter. 1)
Das Amt, d. i. Verbindlichkeit und Befugniß, andere zu lehren; ohne Plural. Das
gottesdienstliche Lehramt, welches auch nur das Lehramt schlechthin genannt
wird. 2) Dasjenige äußere Verhältniß, die Stelle, Bedienung, kraft welcher man
dieses Amt, oder diese Verbindlichkeit auf sich hat. In einem öffentlichen
Lehramte stehen. Ein gottesdienstliches Lehramt. Ein akademisches Lehramt, eine
Professur. Das Lehramt an einer Schulen verwalten. Zwey Lehrämter zugleich
bekleiden. [
1983-1984]