Der Lehensschein, oder Lehnsschein
Der Lehensschein, oder Lehnsschein,
[
1977-1978] des -es, plur. die -e. 1) Der
Schein, d. i. das schriftliche Zeugniß des Lehenherren, daß der Lehenmann die
Lehen gesucht und empfangen habe; zuweilen auch ein Zeugniß, daß die ihm
ertheilte Lehen in das Lehensbuch gehörig eingetragen worden. 2) In manchen
Fällen auch ein schriftliches Bekenntniß des Lehenmannes, daß er diese oder
jene Sache in Lehen empfangen habe; das Lehensbekenntniß.
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1977-1978]