Der Lehensfall, oder Lehnsfall
Der Lehensfall, oder Lehnsfall,
[
1977-1978] des -es, plur. die -fälle,
derjenige Fall, da ein Lehen offen oder erlediget wird, oder zu Falle kommt, d.
i. beim Lehensherren anheim fällt, es sey nun durch den Tod des Lehenherren
oder des Lehenmannes. Jener wird der Oberlehensfall, dieser aber der
Unterlehensfall genannt.