Der Lehenschulze, oder Lehnschulze
Der Lehenschulze, oder Lehnschulze,
[
1975-1976] des -n, plur. die -n, ein
Schulze auf dem Dorfe, welcher sein Schulzenamt erblich zu Leben besitzet, und
weder von dem Gerichtsherren, noch von der Gemeine erwählet werden darf.