Der Lehenrichter, oder Lehnrichter
Der Lehenrichter, oder Lehnrichter,
[
1975-1976] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Der Richter in einem Lehenhofe; der Lehensrichter. (
S. Lehen-Propst.) 2) Ein Richter auf dem Lande, welcher
sein Richteramt von einem andern zu Lehen trägt; zum Unterschiede von einem
Erbrichter.