Lehnrecht
Lehnrecht,
des -es, plur. die -e. 1) Ein Recht, d. i. ein Gesetz, oder zu
einem Gesetze gewordener Gebrauch in Lehenssachen, Gesetze, nach welchen die
Rechte des Lehenherren und der Lehenleute in Ansehung der lehenbaren Verbindung
entschieden werden. 2) Der ganze Inbegriff dieser Gesetze; ohne Plural. (
S. auch Hofrecht.) 3) In einigen Gegenden auch wohl ein
für Lehensachen niedergesetztes Gericht; ein Lehenhof. 4) Das Recht des
Lehenherren, besonders die von ihm abhängigen Lehengüter zu Lehen zu geben.