Das Lehenpferd, Lehnpferd, Lehenspferd, Lehnspferd
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1975-1976] , des -es, plur. die -e,
dasjenige Pferd, welches ein Lehenmann dem Lehenherren zu dessen Dienste zu
halten verpflichtet ist. Besonders, ein solches Pferd, welches von adeligen
Lehengütern zu Kriegsdiensten gehalten, oder mit Gelde vergütet wird, da es
denn auch das Ritterpferd heißt. In beyden Fällen muß es mit einem Lehn- oder
Miethpferde nicht verwechselt werden.