Läuten
Läuten,
[
1947-1948] verb. reg. welches das Activum
des vorigen ist. 1) * In weiterer und eigentlicher Bedeutung, einen Laut oder
Laute verursachen, hervor bringen. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen
veraltet; indessen kommt es in derselben noch bey dem Opitz vor:
Ein Thier schweigt oder schreyt, es wiehert oder kräht, Doch
aber kann es nie kein Wort zusammen läuten.
Man gebraucht es nur noch, 2) in engerer Bedeutung von
Glocken und Schellen. Das Geläut eines Schellenschlittens. Am häufigsten aber
von größern Glocken, und zwar nur von derjenigen Art, da man sie durch eine
völlige Schwingung lauten macht. Die Glocken läuten. Es wird geläutet. In die
Kirche läuten. Zur Kirche, zur Leiche, zur Hochzeit läuten. Zusammen läuten,
mit allen Glocken zum letzten Mahle in die Kirche läuten. Feuer läuten, mit den
Glocken das Zeichen eines entstandenen Feuers gebest, stürmen. Anm. Schon bey
den Schwäbischen Dichtern lüten, im Oberd. auch lauten, im Nieders. lüden,
lüen. Im gemeinen Leben einiger Gegenden, z. B. Meißens, wird es irregulär
abgewan- delt, Imperf. ich litt, Mittelw. gelitten; welche Abwandelung doch
eigentlich dem Neutro zukommen müßte, die es ehedem im Oberdeutschen auch
wirklich gehabt hat. [
1949-1950]