Lautbar
Lautbar,
[
1947-1948] -er, ste, adj. et adv. welches
nur in der figürlichen Bedeutung des Wortes laut üblich ist, mehrern bekannt,
wovon mehrere sprechen. Dieß ist bald lautbar worden und vor den König kommen,
2 Macc. 1, 33. Herr Stosch bemerkt ganz richtig, daß lautbar einen geringern
Grad des öffentlichen bekannt werdens anzeige, als ruchtbar. Indessen ist doch
ersteres im Oberdeutschen am üblichsten, und möchte in der edlen Schreibart der
Hochdeutschen wohl nicht leicht vorkommen. Opitz gebraucht es noch in der
völlig veralteten eigentlichen Bedeutung des Wortes laut, dem Gehöre merkbar:
Der Himmel soll vor Lust erklingen, Der Erden Bau aus Freuden
springen, Die See und Fische lautbar seyn, Ps. 97. Laßt eure Stimme lautbar
seyn, Ps. 98.
Anm. Im Nieders, im figürlichen Verstande luudbarig,
luudbördig, bey dem Ottfried und andern ältern Oberdeutschen Schriftstellern
lutmar, lautmer, lutbrecht; ersteres entweder aus einer nicht ungewöhnlichen
Verwechselung des b und m, oder auch von Mar, Mähre, Erzählung. Im
Oberdeutschen hat man davon auch das Zeitwort verlautbaren, bekannt machen, und
bekannt werden.