Die Laufdohne
Die Laufdohne,
[
1933-1934] plur. die -n, bey den Jägern,
Dohnen oder Schlingen, welche nahe über der Erde oder auf der Erde aufgestellet
werden, allerhand Federwildbret darin zu fangen; Laufschlingen, Laufschneißen,
das Bodengericht, Erdgericht. Entweder weil sie auf dem Boden gleichsam
hinlaufen, oder auch weil die Vögel im Laufen darin gefangen werden.