Lästern
Lästern,
[
1921-1922] verb. reg. act. von dem
Hauptworte Laster, in dessen sämmtlichen Bedeutungen es ehedem üblich war. 1) *
Verstümmeln, zerfetzen, verunstalten, dilacerare; in welcher Bedeutung im
gemeinen Leben noch zerlästern üblich ist, (
S. dasselbe.) 2) * Schänden; eine gleichfalls veraltete
Bedeutung, von welcher Frisch einige Beyspiele anführet. Die Frauen lästern,
sagte man ehedem in eben der Bedeutung, in welcher wir jetzt das Zeitwort
schänden gebrauchen. 3) Aus Vorsatz schändliche oder grobe Unvollkommenheiten
wider die Wahrheit von jemanden sagen, jemandes Ehre auf eine grobe Art durch
Worte schänden. Die Obrigkeit lästern. Jemanden lästern. Gott lästern. Daher
die Lästerung, plur. die -en, so wohl die Handlung, als auch die Lästerrede
selbst. Lästerungen wider jemanden ausstoßen. Anm. In der letzten Bedeutung
schon im Isidor lastron, im Ottfried gilastoron, im Notker lasteren, im Dän.
laste.