Der Lanste
Der Lanste,
[
1905-1906] des -n, plur. die -n, eine nur
im Herzogthum Schleswig übliche Benennung derjenigen Bauern, welche ihre Güter
zu Lehn besitzen, zum Unterschiede von den Bonden, welche ihre Höfe mit dem
völligen Eigenthumsrechte besitzen. Vermuthlich von dem Worte Lehn, gleichsam
Lehnbauern, oder auch von Lasse, (
S. dieses Wort.) Sie werden auch Festebauern genannt,
weil sie ihre Güter von dem Lehensherren festen, d. i. zu Lehen nehmen, müssen.