Der Landvogt
Der Landvogt,
[
1897-1898] des -es, plur. die -vögte. 1)
In einigen Gegenden, der Vorgesetzte eines Landes oder einer Provinz, welcher
ehedem Landpfleger, Waldboth, Waldgraf, von Wald, Gewalt, hieß, jetzt aber
Statthalter, Landeshauptmann u. s. f. genannt wird, und dessen Gewalt und
Gerechtsamen nicht in allen Ländern, wo man Landvögte hat, gleich sind. 2) Der
oberste Vorgesetzte einer Landschaft, d. i. eines gewissen Bezirkes eines
Landes, dergleichen Landvögte, welche so wohl die Gerechtigkeit handhaben, als
auch die obrigkeitlichen Gefälle einnehmen, es so wohl in Ober- als
Nieder-Deutschland gibt.