Die Landtafel
Die Landtafel,
[
1895-1896] plur. die -n. 1) Eine jetzt
größten Theils veraltete Benennung einer Landkarte. 2) Das Archiv eines Landes,
der Landstände, oder auch nur eines Landgerichtes, und das zu dessen Aufsicht
verordnete Collegium; doch nur in einigen Ländern. So ist in Böhmen die
Landtafel die Kanzelley des größern Landgerichtes, wo die Landtagsschlüsse und
alle öffentliche Handlungen niedergeschrieben und aufbehalten werden. In dem
Fürstenthume Troppan befindet sich außer dem Landrechte und der
Landeshauptmannschaft noch eine fürstliche Landtafel. Die kaiserlich königliche
Nieder-Österreichische Landtafel zu Wien ist mit einem Registrator, einem
Vice-Registrator und andern Beamten besetzt. 3) Eine Landes-Matrikel, d. i. ein
öffentliches, obrigkeitliches Verzeichniß, worin die Rittergüter eines Landes
nach ihren Besitzern, Erben, Schulden u. s. f. verzeichnet werden; auch nur in
einigen Gegenden, besonders in Böhmen, wo sie auch das Landhandelsbuch, in
andern Ländern aber nur das Landbuch genannt wird. Auch in Baiern ist eine
solche Matrikel unter dem Nahmen der Landttafel bekannt.
S. Tafel.