Die Landmünze
Die Landmünze,
[
1889-1890] plur. die -n. 1) Die in einem
Lande eingeführte, von dem Landesherren geprägte Münze, zum Unterschiede von
der fremden oder auswärtigen Münze; in welcher Bedeutung der Plural nur von
mehrern Arten üblich ist. 2) In Baiern ist die Landmünze eine Art individueller
Rechnungsmünze, welche daselbst 2 1/2 Kreuzer oder 10 Pfennige gilt. 24
Landmünzen machen daselbst einen Gulden.