Der Landmann
Der Landmann,
[
1889-1890] des -es, plur. die Landmänner
und Landleute. 1) * In einigen Oberdeutschen Gegenden, z. B. in Österreich, ein
im Lande ansässiger Mann, d. i. Ritter, ein Landstand; Plur. Landmänner. Mann
hat hier noch die alte hohe Bedeutung eines Ritters. 2) * Der Beysitzer eines
Landgerichtes doch nur in einigen Gegenden, z. B. der Schweiz; Plur.
Landmänner. 3) * Der Unterthan eines Landgerichtsherren, gleichfalls nur in
einigen Oberdeutschen Gegenden; Plur. Landleute. 4) * Eine männliche Person, so
fern sie aus einem Lande oder Bezirke ist, ein einheimischer Mann, so wohl im
Oberdeut- schen, als auch im Niederdeutschen, wo er dem Butenmann entgegen
gesetzet ist; Plur. Landleute. Im Hochdeutschen ist auch diese Bedeutung
unbekannt; in der Schweiß hingegen sagt man auch im Fämin. die Landmänninn. 5)
Ein Mann, d. i. Person männlichen Geschlechtes, vom Lande, im Gegensatze eines
Stadtmannes; Fämin. Landfrau, Landjungfer, Landmädchen, Plur. Landleute. 6) *
Im Oberdeutschen endlich wird es auch für Landsmann gebraucht, (
S. dieses Wort,) welches im Hochdeutschen gleichfalls
fremd ist. [
1889-1890]