Die Landkutsche
Die Landkutsche,
[
1887-1888] plur. die -n, eine
Frachtkutsche, welche durch ein ganzes Land, oder aus einem Lande in das andere
gehet; besonders wenn sie einer Privatperson zugehöret. Gehöret sie dem
Landesherren, und wird sie von dessen Postamte besorget, so heißt sie
gemeiniglich eine Postkutsche. Daher der Landkutscher, derjenige, welcher sie
führet; zuweilen auch der Eigenthümer oder Pachter derselben.
[
1889-1890]