Die Landgarbe
Die Landgarbe,
[
1885-1886] plur. die -n, in einigen
Gegenden, z. B. im Würtembergischen, eine gewisse Anzahl Garben, Früchte, Wein
u. s. f. welche der Unterthan von seinem Lande dem Grundherren als einen
Grundzins zu entrichten verbunden ist. Ein solcher Unterthan wird daselbst auch
ein Landgarber genannt. [
1885-1886]