Der Landforstmeister
Der Landforstmeister,
[
1885-1886] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige, welcher dem Forstwesen eines ganzen Landes vorgesetzet ist, und, so
fern er zugleich das Jagdwesen unter sich hat, auch Landjägermeister genannt
wird. In manchen Ländern sind beyde noch unterschieden, und da sind die
Landjägermeister Vorgesetzte besonderer Kreise, welche dem Landforstmeister
oder Ober-Landforstmeister untergeordnet sind, welcher wiederum unter dem
Ober-Hofjägermeister stehet.