Der Landesvater
Der Landesvater,
[
1883-1884] des -s, plur. die -väter, der
Landesherr als ein Vater seiner Unterthanen betrachtet, der Vater des Landes,
dessen Gattinn, oder auch eine regierende Landesfrau, in dieser Beziehung
Landesmutter genannt wird. Unterobrigkeiten pflegt man in eben dieser Rücksicht
auch wohl Väter des Landes, aber nicht Landesväter zu nennen.