Die Landesobrigkeit
Die Landesobrigkeit,
[
1883-1884] plur. die -en. 1) Die höhste
Gewalt, in einem Lande zu gebiethen und zu verbiethen und die
Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden; ohne Plural. Noch mehr, 2) die mit dieser
Gewalt bekleideten Personen.