Der Landeskämmerer
Der Landeskämmerer,
[
1883-1884] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Gegenden, eine obrigkeitliche Person, welche der herrschaftlichen
Einnahme in der ganzen Provinz vorgesetzet ist. Ein solcher Landeskämmerer
befindet sich z. B. in den Fürstenthume Brieg.