Der Landesfürst
Der Landesfürst,
[
1883-1884] des -en, plur. die -en, Fämin.
die Landesfürstinn, der Landesherr, so fern er ein Fürst ist, ein Fürst in
Beziehung auf das ihm gehörige Land. Daher landesfürstlich, ihm gehörig,
demselben gemäß, in seiner Würde gegründet.