Der Landbothe
Der Landbothe,
[
1881-1882] des -n, plur. die -n. 1) In
Pohlen, die aus jedem Lande, d. i. Provinz, auf den allgemeinen Reichstag
abgeordneten Bevollmächtigten. Daher der Landbothen-Marschall. 2) In einigen
Gegenden ist der Landbothe so viel als der Landknecht oder Büttel, besonders so
fern er zu Verschickungen auf das Land gebraucht wird.