Der Landadel
Der Landadel,
[
1879-1880] des -s, plur. inus. 1) Der
mittelbare, dem Landesherren, oder Herren der Provinz unterworfene Adel; im
Gegensatze des Reichsadels. 2) Der auf dem Lande wohnhafte Adel; im Gegensatze
des Stadtadels. Ein solches männliches Glied des Landadels wird im gemeinen
Leben ein Landedelmann, und im verächtlichen Verstande ein Landjunker genannt.