Lähmen
Lähmen,
[
1873-1874] verb. reg. act. lahm machen,
in der zweyten Bedeutung des Beywortes, ein Glied der willkührlichen Bewegung
berauben. Einer Gans den Flügel lähmen. Einem Thiere den Fuß lähmen, durch
Zerschneidung der Nerven oder Flächsen. Bey den Pferden ist das Lähmen oder die
Lähmung eine Art des Wallachens, da man ihnen die Samenadern mit einem
hölzernen Hammer zerquetschet. Der Schlagfluß hat ihm die Zunge gelähmet. Im
Schwabensp. laemen. Daher die Lähmung so wohl von der Handlung des Lähmens, als
auch von dem Zustande, die Lähme.