Künsteln
Künsteln,
[
1833-1834] verb. reg. act. Kunst
anwenden, durch Kunst hervor bringen; gemeiniglich im nachtheiligen Verstande,
welcher den meisten Diminutivis dieser Art anklebt. 1) Unnöthige, mühsame Kunst
anwenden, und dadurch hervor bringen. Lange an einem Dinge künsteln. Der
flüchtige Kitzel, womit die gekünstelten Gerichte die Zunge reitzen. 2) Durch
die Kunst nachahmen, mit dem Nebenbegriffe des Falschen und Unechten.
Gekünsteltes Gold. Eine gekünstelte Schönheit. Der Wein ist nicht natürlich,
sondern gekünstelt. 3) Willkührliche Ausübungssätze mit Mühe und Ängstlichkeit
anwenden. In diesem Verstande unterscheidet man in den schönen Künsten das
Gekünstelte von dem Natürlichen. So auch die Künstelung.