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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Das Küchenamt

Das Küchenamt, [1811-1812] des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Amt, welches jemand bey der Küche eines vornehmen Herren bekleidet, dergleichen das Amt des Küchenmeisters, Küchenschreibers u. s. f. sind. 2) ( S. Holzküche.) 3) In verschiedenen Provinzen werden auch gewisse Kammerämter, deren Ertrag für die Küche oder Tafel bestimmt ist, Küchenämter genannt. Dergleichen ist in dem Stifte Merseburg das Küchenamt, oder das Amt Merseburg, zu welchem außer der Stadt Merseburg über 50 Dorfschaften gehören.
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