Krönen
Krönen,
[
1795-1796] verb. reg. act. 1) So fern
Krone einen Kranz, oder eine ähnliche Hauptzierde bedeutet, mit einem Kranze
beschmücken, wo es im eigentlichen Verstande mit kränzen, bekränzen
gleichbedeutend ist, nur daß es in verschiedenen figürlichen Bedeutungen
zugleich eine vorzügliche damit verbundene Ehre ausdruckt. Ein gekrönter Poet,
welcher den feyerlichen Dichterkranz von Lobern erhalten hat. Eine Preisschrift
krönen, ihr den Preis zuerkennen. In weiterer Bedeutung, für zieren, schmücken
überhaupt. Vberal der meye hat gekroenet berge und tal mit maniger bluete
wilde, Graf Conrad von Kilchberg. Du krönest das Jahr mit deinem Gut, Ps. 65,
12. Es möge ihr unternehmen ein erwünschter Ausgang krönen. Nach einer im
gemeinen Leben üblichen Ironie, wird ein Ehemann gekrönet, wenn dessen Gattin
die eheliche Treue verletzet, oder ihm, nach einem andern figürlichen
Ausdrucke, Hörner aufsetzet. 2) In der engsten vorzüglichsten Bedeutung des
Wortes Krone, mit der feyerlichen Aufsetzung der Krone zugleich die königliche
Würde und Herrschaft übertragen, aber auch solche nur dadurch feyerlich
bestätigen. Jemanden zum Könige krönen. Daher die Krönung, diese feyerliche
Handlung, der Krönungstag, der Tag, an welchem sie geschiehet u. s. f. Ein
gekröntes Haupt, in weiterer Bedeutung, ein Kaiser, König oder Papst, weil sie
im vorzüglichsten Verstande Kronen tragen. Zuweilen werden auch Republiken,
wenn sie zugleich ein Königreich besitzen, wie z. B. Venedig wegen Königreiches
Cypern. mit unter die gekrönten Häupter gerechnet. Anm. Bey dem Notker coronen,
bey dem Stryker chronen, im Lat. coronare.