Das Krollamt
Das Krollamt,
[
1793-1794] des -es, plur. die -ämter, in
Pohlen, welches aus der Krone, d. i. dem Königreiche Pohlen in engerer
Bedeutung, und dem Großherzogthume Litthauen bestehet, ein hohes Reichs-Amt,
welches bey dem ersten bekleidet wird, zum Unterschiede von eben diesen Ämtern,
welche bey dem letztern bekleidet werden. Dahin gehören die Ämter der
Feldherren, Kanzler, Marschälle, Truchsesse, Mundschenken, Feld-Notarien u. s.
f. deren Besitzer Kronbeamte, und besonders der Krongroßfeldherr und
Kronunterfeldherr, Krongroßkanzler und Kronunterkanzler, Krongroß-Marschall und
Kronunter-Marschall u. s. f. genannt werden, dagegen sie in Litthauen nur
Großfeldherr und Unterfeldherr, Großkanzler und Unterkanzler u. s. f. heißen.