Krispeln
Krispeln,
[
1791-1792] verb. reg. act. welches nur
bey den Lederarbeitern üblich ist, wo das Leder gekrispelt wird, wenn man es
mit dem Krispelholz zwischen beyden Händen reibet, so daß das obere Leder das
untere vermittelst des angedrückten Holzes zu Narben gleichsam zerbrechen muß.
Das Krispelholz; ist zu dem Ende mit kleinen Rinnen versehen. Bey den
Saffranmachern ist es ein Stück Kork, womit die durch das Glätten
zugestriechene Narben wieder zum Vorscheine gebraucht werden. Von krisp, kraus,
crispus.
S. Kraus Anm..