Die Kriegssteuer
Die Kriegssteuer,
[
1789-1790] plur. die -n. 1) Diejenige
Steuer, welche die Unterthanen eines Staates zur Bestreitung der Kriegskosten
entrichten; ehedem die Heersteuer, das Heergeld, Reisegeld. 2) Diejenige
Steuer, welche feindlichen Unterthanen im Kriege aufgelegt wird, und von
welcher die Brandschatzung eine Art ist.