Der Kriegs-Commissarius
Der Kriegs-Commissarius,
[
1787-1788] des -rii, plur. die -rii, ein
landesfürstlicher Comissarius, welchem ein oder mehrere den Krieg oder das
Kriegsherr betreffende Geschäfte aufgetragen sind; z. B. die Musterung der
Truppen, Hebung der Kriegssteuern, Anschaffung der Lebensmittel u. s. f. Das
Kriegs-Comissariat, oder die Kriegs-Comission, das Collegium solcher Personen.
In manchen Ländern hat man auch einen General-Kriegs-Comissarium, welcher den
Vorsitz in dem Kriegs-Comissariate hat.