Das Kreuzgericht
Das Kreuzgericht,
[
1777-1778] des -es, plur. die -e, eine
Art der ehemahligen Ordalien oder Gottesgerichten, wo sich so wohl der Kläger
als Beklagte eine Zeit lang mit ausgespannten Armen an ein Kreuz stellen
mußten, da denn derjenige für unschuldig gehalten wurde, welcher am längsten in
dieser Stellung aushielt. Siehe Du Fresne Glossar. v. Crux.