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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Kreistruppen | | Der Kreiswärter

Die Kreisverfassung

Die Kreisverfassung, [1771-1772] plur. die -en. 1) Diejenige Verfassung oder Einrichtung, da ein Land in gewisse Kreise getheilet ist. 2) Die Verfassung, d. i. Ordnung und Einrichtung in einem Kreise, die Art und Weise, wie die Sachen nach den Gesetzen und Herkommen in demselben behaltet werden.
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