Der Kreisstand
Der Kreisstand,
[
1771-1772] des -es, plur. die -stände, in
dem Deutschen Staatsrechte; der Stand eines Reichskreises, diejenigen Personen
oder Gemeinheiten, welche auf den Kreistagen Sitz und Stimme haben. Daher die
Kreisstandschaft, diese Würde und Eigenschaft, das Recht auf den Kreistagen
Sitz und Stimme zu haben.