Die Kreis-Matrikel
Die Kreis-Matrikel,
[
1771-1772] plur. die -n, in dem Deutschen
Staatsrechte, das Verzeichniß der Stände eines Reichskreises und derjenigen
Summe, welche ein jeder zu den Bedürfnissen des Kreises im nöthigen Falle zu
entrichten hat.