Die Kreis-Casse
Die Kreis-Casse,
[
1769-1770] plur. die -n, die Casse, d. i.
der Vorrath und das Behältniß des zu den Bedürfnissen eines Kreises, und
besonders eines Reichskreises bestimmten Geldes. Daher der Kreis-Cassirer, der
Vorgesetzte derselben, welcher doch am häufigsten Kreispfennigmeister genannt
wird.