Das Kreisamt
Das Kreisamt,
[
1767-1768] des -es, plur. die -ämter. 1)
Eben daselbst, ein Amt, so fern es bey einem der Deutschen Reichskreise
verwaltet wird. 2) In verschiedenen Deutschen Provinzen, ein landesbedürfliches
Kammeramt, so fern es sich über einen gewissen Kreis erstrecket, dessen
Vorgesetzter ein Kreisamtmann genannt wird.