Kränken
Kränken,
[
1751-1752] verb. reg. welches das Activum
des vorigen ist, aber in einem größern Umfange der Bedeutung vorkommt. 1) * Für
schwächen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Si kan sendes truren
krenken, Markgr. Heinr. von Meißen. Mit gab chrenkchen, bestechen, Hagen. im
Chron. Der mir al min truren krenket, Heinrich von Veldig. 2) * Beschädigen, im
physischen Verstande; ein gleichfalls ungewöhnlicher Gebrauch. Die gekränkten
Schiffe ausbüßen, Dapper. 3) Nachtheil zufügen. Jemandes Ehre, seinen guten
Nahmen kränken. Jemanden an seiner Ehre kränken.
Prinz, sprach der General, sie kränken meinen Glauben, Gell.
Es soll dir kein Haar gekränket werden. Star wird dich wohl
ungekränkt lassen. 4) Gram, Bekümmerniß verursachen, mit der vierten Endung der
Person. Das kränkt mich, daß ich ihn nicht noch einmahl sehen soll. Die Schmach
kränket mich, Pf. 69, 21. Sorge im Herzen tränket, Sprichw. 12, 25. Das kränkte
seine Eigenliebe ziemlich.
Was hast du nun davon, daß du Montanen kränkst? Gell.
Ingleichen, als ein Reciprocum, sich kränken, Gram,
Bekümmerniß empfinden. Niemand wird sich um deine Plage kränken, Nahum 3, 19.
Kränke dich nicht darüber. So auch die Kränkung, plur. die -en, besonders in
der letztern Bedeutung, Ärgerniß mit Traurigkeit verbunden. Anm. Im Schwed. in
der vierten Bedeutung kraenka, welches aber auch, so wie das Dän. kränken, eine
ledige Person beschlafen, sie schwächen, bedeutet.
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1751-1752]