Der Krahnmeister
Der Krahnmeister,
[
1743-1744] des -s, plur. ut nom. sing. in
Häfen und Handelsstädten an großen Flüssen, derjenige, welcher die Aufsicht
über einen Krahn hat, die Ein- und Ausladung der Waaren besorget, und zuweilen
zugleich den gesetzten Zoll für dieselben einnimmt.