Kräftig
Kräftig,
[
1739-1740] -er, -ste, adj. et adv. viele
Kraft habend. 1) * In der Bedeutung des Hauptwortes, von körperlichen Kräften;
in welcher es doch nicht mehr gebraucht wird. Sie sind kräftig worden aus der
Schwachheit, Ebr. 11, 34. 2) In der zweyten Bedeutung des Hauptwortes, wo es
doch nur in verschiedenen besonderen Fällen gebraucht wird, einen
beträchtlichen Grad des Vermögens habend, gewisse Veränderungen hervor zu
bringen, und diesen Grad des Vermögens andern mittheilend, auch in der
weitesten Bedeutung, des bloßen Vermögens ohne dessen Äußerung. Kräftige
Speisen, kräftige Brühen, welche Kraft haben und gewähren. Eine kräftige
Arzeney, welche den Grund einer vortheilhaften Veränderung in dem thierischen
Körper enthält. Ein kräftiger Wein. Eine kräftige Fürbitte, welche ihre Absicht
erreicht, die verlangte Wirkung thut. Eine kräftige Wahrheit, welche Einfluß
auf den Willen anderer hat. Die Menschenliebe ist eigentlich nichts als das
aufrichtige und kräftige Verlangen, die Wohlfahrt aller vernünftigen Geschöpfe
zu befördern, Gell. In den Rechten ist kräftig so viel als gültig, und
unkräftig ungültig. Der Contract ist nicht kräftig. Ein kräftig gemahltes Bild,
in der Mahlerey, welches einen starken vortheilhaften Eindruck auf das Auge
macht, wo die Lichter stark sind und die Schatten die Gegenstände gehörig
abründen. Anm. Bey dem Ottfried kreftig, der es auch für stark und mächtig
gebraucht, im Niederdeutschen krachtig. Das Oberdeutsche Nebenwort kräftiglich
ist im Hochdeutschen veraltet.