Kostfrey
Kostfrey,
[
1731-1732] -er, -este, adj. et adv. 1) *
Geneigt, andern die Kost, d. i. Speise und Unterhalt, ohne Bezahlung
darzureichen; wofür doch im Hochdeutschen gastfrey üblicher ist,
S. dieses Wort. Ein kostfreyer Mann, Sir. 31, 28. 2) Die
Kost d. i. den Unterhalt, frey oder ohne Bezahlung habend; ohne Comparation,
und am häufigsten als ein Nebenwort.