2. Kosten
2. Kosten,
[
1731-1732] verb. reg. act. vermittelst
des Geschmackes untersuchen oder versuchen. 1) Eigentlich. Den Wein kosten. Die
Speisen kosten. Koste es, ob es mürbe genug ist. Einem etwas zu kosten geben,
es ihn kosten lassen. Laß mich kosten das rothe Gericht, 1 Mos. 25, 30. 2) In
weiterer Bedeutung, ein wenig von einer Speise oder von einem Getränke zu sich
nehmen. Sie essen nicht, sie kosten nur. Daß ich ein wenig dieses Honigs
gekostet habe, 1 Sam. 14, 29. Wo ich Brot oder etwas koste, ehe die Sonne
untergehet, 1 Sam. 3, 35. 3) Figürlich, dem Anfange nach empfinden. Das Kind
(nicht dem Kinde) die Ruthe kosten lassen. Das Pferd die Sporen kosten lassen.
Ich habe es gekostet, wie es thut. Statt des Hauptwortes die Kostung ist der
Infinitiv das Kosten üblich. Anm. Im Nieders. kosten, im Böhm. kosstowati, wo
auch Kost der Geschmack ist, im Lat. gustare. Es ist das Intensivum oder
Iterativum von kiesen, Imperf. ich kos, welches ehedem auch, so wie das
kaussjan des Ulphilas, für kosten gebraucht wurde. Im Tatian bedeutet costen
versuchen, im theologischen Verstande, Costari ist daselbst der Versucher, und
Costunga die Versuchung.
S. Kören und Kiesen.