Die Koppelhuth
Die Koppelhuth,
[
1717-1718] plur. die -en. 1) Das Recht
der gemeinschaftlichen Huth oder Weide; ohne Plural. 2) Derjenige Ort, wo
mehrere das Recht haben, ihr Vieh gemeinschaftlich weiden oder hüthen zu
lassen. In beyden Fällen auch die Koppeltrift, die Koppelweide, die
Gemeintrift, Gemeinweide, der Mittrieb, im Osnabrück. die Jahrweide.