Das Kopfstück
Das Kopfstück,
[
1715-1716] des -es, plur. die -e. 1) Ein
Stück von dem Kopfe. Das Kopfstück von einem Fische. 2) Eine Art einheimischer
und ausländischen Silbermünzen, von verschiedenem Werthe zwischen 4 und 6
Groschen. In Böhmen gilt ein Kopfstück 20 Kreuzer, oder 5 Gr. 4 Pf. Convent
Geld; in Bremen 12 Grot oder 4 Groschen; in Dänemark 20 Schilling courant, oder
5 Gr. 10 Pf In Nürnberg machen 3 Kopfstücke einen Gulden, 4 1/2 aber einen
Thaler. In Frankfurt am Main hält es 5 Batzen, 10 Albus, oder 80 Pfennige. Man
hat auch Englische und Spanische Kopfstücke, welche im Reiche 20 Kreuzer oder 5
Gr. 4 Pf. Meißnischer Währung gelten. Sie haben den Nahmen von dem darauf
geprägten Kopfe des Landesherren. In Frankreich wurden sie zuerst unter Ludwig
XII. im Jahre 1513 geschlagen, und Gros Testons, und im Lat. Testones, Grossi
Capitones genannt. Sie galten anfänglich 10, unter Franz II. aber schon 12
Sols. [
1715-1716]