Das Kopfgeld
Das Kopfgeld,
[
1713-1714] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er; im gemeinen Leben, diejenige Abgabe an die Obrigkeit,
welche auf die Köpfe, d. i. Personen gelegt wird, welche jede Person nach dem
Verhältnisse ihres Standes entrichtet, die Kopfsteuer, in der anständigen
Sprechart die Perso- nensteuer, das Personengeld, im Oberdeutschen das
Hauptgeld, Hauptzins, Hauptsteuer, Kopfschatz, in Dänemark der Volk- und
Familienschatz in Baiern Leibgeld, Leibpfennig; zum Unterschiede von der
Vermögenssteuer, Erwerbsteuer, Accise, Grundsteuer u. s. f. Im mittlern Lat.
Capitale, Capitaneum, Capitaneus census, Capitalitium, Capitagium, Capitaticum,
Capitatio, Census capitis u. s. f. [
1713-1714]