Königlich
Königlich,
[
1703-1704] -er, -ste, adj. et adv. 1)
Einem Könige ähnlich, gemäß. Einen königlichen Staat führen. Königlich leben.
Ein königliches Geschenk.
Freund, weiser Herzen Glück ist mehr als königlich, Haged.
2) Einem Könige gehörig, von demselben herkommend, in dessen
Würde gegründet; ohne Comparation. Die königliche Würde. Ein königliches
Geschlecht. Die königliche Krone. Das königliche Gefolge. Se. Königliche
Majestät. Prinzen vom königlichen Geblüte. Das königliche Schloß, welches einem
Könige gehöret. Dem königlichen Befehle zuwider handeln. In königlicher
Weisheit unterwiesen, Raml. In manchen Fällen gebraucht man lieber die zweyte
Endung des Wortes König, besonders wenn dasselbe ein einzelnes bestimmtes
Individuum ausdruckt. Für die königlichen Herren Brüder, sagt man besser, die
Herren Brüder des Königes, die königliche Frau Mutter, besser des Königes Frau
Mutter; obgleich an einigen Höfen das erste wirklich üblich ist, auch die
dichterische Schreibart dasselbe ohne Anstoß gebraucht; die königliche Tochter
Cadmus, Raml. Nur dann ist die Figur zu hart, wenn es mit der königlichen Würde
begabt bedeuten soll: sie flohe in die Arme ihres königlichen Liebhabers, d. i.
ihres Liebhabers, der ein König war. Eben so irrig wird David oft der
königliche Prophet und im Latein. Regius Propheta genannt, weil die
Ableitungssylbe lich nur eine Ähnlichkeit, eine Herkunft, ein Eigenthum
bedeuten kann. Bey dem Ottfried kuninglich. [
1705-1706]